(1) Das Befahren der Kampstauseen bei Thurnberg, Dobra und Ottenstein mit Wasserfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in Ausübung der Sportschiffahrt und der Sportfischerei ist verboten.
(2) Die Verwendung von Schwimmkörpern (Flöße, Surfbretter, Wasserskischleppgeräte, Schwimmerschleppgeräte und dgl.) mit Maschinenantrieb ist verboten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
