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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BDVBl. 8/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 24 und 25 sowie 61 Abs. 1 des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 90/1994, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 27/2024, wird nach Anhörung des Berufsschul-Gemeindeverbandes, der Stadt Innsbruck sowie des Tiroler Gemeindeverbandes verordnet:

Für die öffentlichen Berufsschulen Tirols werden die in der Anlage umschriebenen Schulsprengel festgesetzt.

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bildungsdirektion für Tirol über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Berufsschulen Tirols (Berufsschulsprengelverordnung), kundgemacht im Verordnungsblatt der Bildungsdirektion für Tirol vom 19. Mai 2025, Nr. 50, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.