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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 46/1987

Artikel I

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Berndorf bei Salzburg und der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg wird geändert wie folgt:

1. Das Grundstück 3105/2 der KG Berndorf wird von der Gemeinde Berndorf bei Salzburg abgetrennt und der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg eingegliedert.

2. Die Grundstücke 463/2, 466/2 und 1193/2 der KG Pinswag werden von der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg abgetrennt und der Gemeinde Berndorf bei Salzburg eingegliedert.

(2) Den Grundstücksbezeichnungen des Abs. 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 18. Juni 1986 zugrunde.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.