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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 101/1985

Artikel I

§ 1

Der Verlauf der Grenze zwischen der Gemeinde Bergheim und der Gemeinde Elixhausen, politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, wird dahingehend geändert, daß die Grundstücke 1045/2, 1046/2, 1046/3, 1046/4, 1046/5, 1046/6, 1046/7, 1046/8, 1047 und 1689/2 der KG Bergheim I von der Gemeinde Bergheim abgetrennt und der Gemeinde Elixhausen eingegliedert werden.

§ 2

Den Grundstücksbezeichnungen des § 1 liegt der Stand des Grenzkatasters vom 1. September 1985 zugrunde. Abweichend hievon ergibt sich die Lage der Grenzpunkte des Grundstückes 1047 aus den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen GZ P 151/85.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1986 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.