Artikel II
(zu LGBl Nr 49/1998)
des Benützungsgebührengesetzes in der Fassung des Artikel I findet erstmals auf die für das Jahr 1998 zu leistenden Benützungsgebühren Anwendung.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel II
(zu LGBl Nr 49/1998)
des Benützungsgebührengesetzes in der Fassung des Artikel I findet erstmals auf die für das Jahr 1998 zu leistenden Benützungsgebühren Anwendung.