Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

(Anm.: zu , LGBl. Nr. 31/1963)

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

(2) zweiter Satz des Benützungsgebührengesetzes in der Fassung des Art. I findet erstmals auf die für das Jahr 1993 zu leistenden Benützungsgebühren Anwendung. Für die Erlassung diesbezüglicher Verordnungen gilt Abs. 3.

(3) Verordnungen auf Grund des zweiter Satz des Benützungsgebührengesetzes in der Fassung des Art. I dieses Gesetzes können bereits vor dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt mit Wirksamkeit aber frühestens ab diesem erlassen werden.