Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bekanntgabe von Enthebungsgründen

. Werden dem Vorsitzenden Umstände bekannt, welche die Enthebung eines Mitgliedes rechtfertigen oder erforderlich machen (), so hat er dies dem Bundesminister für Arbeit und Soziales unverzüglich bekanntzugeben.