2a. Abschnitt
Elektronische Zustellung
Anwendungsbereich
. Dieser Abschnitt regelt die elektronische Zustellung im Wege der standardisierten IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes durch einen beauftragten Zustelldienst gemäß § 29 ZustG und gilt abweichend von für Dienstbehörden und Personalstellen des Bundes sowie Personen, die in einem Dienstverhältnis oder einem sonstigen Rechtsverhältnis gemäß bis 6 stehen. Diese haben nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen an der ressortinternen elektronischen Zustellung teilzunehmen.
