Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulcluster-Administration und Bereichsleitung

. (1) Die Schulcluster-Administration beinhaltet die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulcluster-Leitung (entsprechend ).

(2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß und kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen an der Schule zu.

(3) Lehrpersonen im Anwendungsbereich des haben die Schulcluster-Leitung in ihrem gesamten Aufgabenbereich zu unterstützen, soweit die Einrechnung gemäß das Ausmaß der Einrechnung aus anderen Funktionen übersteigt.