Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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2a. Abschnitt

Elektronische Zustellung

Anwendungsbereich

. Dieser Abschnitt regelt die elektronische Zustellung im Wege der standardisierten IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes durch einen beauftragten Zustelldienst gemäß und gilt abweichend von für Dienstbehörden und Personalstellen des Bundes sowie Personen, die in einem Dienstverhältnis oder einem sonstigen Rechtsverhältnis gemäß bis 6 stehen. Diese haben nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen an der ressortinternen elektronischen Zustellung teilzunehmen.