Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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BESONDERER TEIL

1. Abschnitt

ALLGEMEINER VERWALTUNGSDIENST

Einteilung

. (1) Der Allgemeine Verwaltungsdienst umfaßt die Verwendungsgruppen A 1 bis A 7.

(2) In den Verwendungsgruppen A 1 bis A 5 sind neben der Grundlaufbahn folgende Funktionsgruppen für hervorgehobene Verwendungen vorgesehen:

in der Verwendungsgruppe

die Funktionsgruppen

A 1

1 bis 9

A 2

1 bis 8

A 3

1 bis 8

A 4

1 und 2

A 5

1 und 2