5. Unterabschnitt
Ausschreibung und Besetzung von Planstellen für leitende Funktionen
Ausschreibungspflicht
. (1) Der Besetzung einer freien Planstelle für eine leitende Funktion hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.
(2) Leitende Funktionen sind die eines Direktors, Direktorstellvertreters, Abteilungsvorstandes, Fachvorstandes und Erziehungsleiters.
