. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist ermächtigt, mit Verordnung die näheren Bestimmungen über den nach auszustellenden Behindertenpaß und damit verbundene Berechtigungen festzusetzen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist ermächtigt, mit Verordnung die näheren Bestimmungen über den nach auszustellenden Behindertenpaß und damit verbundene Berechtigungen festzusetzen.