Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Karenzurlaub

. Geht ein Beamter im Rahmen eines Karenzurlaubes nach ein privatrechtliches Dienstverhältnis zur ausgegliederten Einrichtung, der er zur dauernden Dienstleistung zugewiesen ist, ein, so ist die Zeit dieses Karenzurlaubes nicht bei der Berechnung der Gesamtdauer des Karenzurlaubes nach zu berücksichtigen. Auf solche Karenzurlaube sind nicht anzuwenden:

2. § 308 Abs. 4 erster Satz ASVG.