. Die Steuermeßbeträge und die anderen Feststellungen, die in den Meßbescheiden enthalten sind (), werden den Abgabenbescheiden zugrunde gelegt, auch wenn die Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Steuermeßbeträge und die anderen Feststellungen, die in den Meßbescheiden enthalten sind (), werden den Abgabenbescheiden zugrunde gelegt, auch wenn die Meßbescheide noch nicht rechtskräftig geworden sind.