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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 09.06.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten sinngemäß im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, soweit sie im Verfahren der belangten Abgabenbehörde gelten. In solchen Verfahren ist das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) nicht anzuwenden. gilt jedoch sinngemäß für das Verfahren der Verwaltungsgerichte der Länder.