2. Zuständigkeit der Abgabenbehörden des Bundes
. Soweit nicht anderes bestimmt wird, sind für die Zuständigkeit der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 – AVOG 2010 maßgeblich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnen2. Zuständigkeit der Abgabenbehörden des Bundes
. Soweit nicht anderes bestimmt wird, sind für die Zuständigkeit der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 – AVOG 2010 maßgeblich.