. Für Landes- und Gemeindeabgaben ist abweichend von für Zustellungen auch der 3. Abschnitt des Zustellgesetzes (elektronische Zustellung) anzuwenden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für Landes- und Gemeindeabgaben ist abweichend von für Zustellungen auch der 3. Abschnitt des Zustellgesetzes (elektronische Zustellung) anzuwenden.