. Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zivilprozeßordnung ist sinngemäß anzuwenden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zivilprozeßordnung ist sinngemäß anzuwenden.