Zuständigkeitsstreit
. Über einen Zuständigkeitsstreit zwischen Abgabenbehörden des Bundes entscheidet der Bundesminister für Finanzen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 14 Z 3, BGBl. I Nr. 108/2022)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zuständigkeitsstreit
. Über einen Zuständigkeitsstreit zwischen Abgabenbehörden des Bundes entscheidet der Bundesminister für Finanzen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 14 Z 3, BGBl. I Nr. 108/2022)