Datenschutzrechtliche Verpflichtungen Dritter
. Die bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Datenschutzrechtliche Verpflichtungen Dritter
. Die bis 48g gelten auch für Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO, soweit ihnen abgabenrechtliche Aufgaben übertragen wurden, ohne selbst Abgabenbehörde zu sein.