← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Kosten, die der Abgabenbehörde bei der Entrichtung gemäß aufgrund mangelnder Deckung des Kontos, bei Widerruf eines Zahlungsvorganges gemäß des Zahlungsdienstegesetzes 2018 – ZaDiG 2018, BGBl. I Nr. 17/2018, oder Erstattung gemäß entstehen, sind vom Abgabepflichtigen zu ersetzen.