2. Beweise.
a) Allgemeine Bestimmungen.
. Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Beweise.
a) Allgemeine Bestimmungen.
. Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist.