. Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt der letzte Satz des nicht.
Beachte: Zum Inkrafttreten und Bezugszeitraum für Landes- und Gemeindeabgaben vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt der letzte Satz des nicht.
Beachte: Zum Inkrafttreten und Bezugszeitraum für Landes- und Gemeindeabgaben vgl. .