Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. ABSCHNITT

Rechtsschutz.

A. Ordentliche Rechtsmittel.

1. Beschwerden an Verwaltungsgerichte

. Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen, sind Beschwerden (Bescheidbeschwerden) an die Verwaltungsgerichte zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.