. Für Landes und Gemeindeabgaben gilt nicht.
Beachte: Zum Inkrafttreten und Bezugszeitraum für Landes- und Gemeindeabgaben
vgl. .
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen. Für Landes und Gemeindeabgaben gilt nicht.
Beachte: Zum Inkrafttreten und Bezugszeitraum für Landes- und Gemeindeabgaben
vgl. .