Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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Forschungsbestätigung

. (1) gilt sinngemäß für bescheidmäßige Bestätigungen über das Vorliegen der Voraussetzungen des im Rahmen der eigenbetrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung, wenn nach der Antragstellung ein Gutachten bei der Forschungsförderungsgesellschaft mbH angefordert und in der Folge dem Finanzamt übermittelt wird, welches die Beurteilung zum Gegenstand hat, inwieweit unter Zugrundelegung der vom Steuerpflichtigen bekanntgegebenen Informationen die Voraussetzungen des erfüllt sind. gilt entsprechend.

(2) Der Verwaltungskostenbeitrag () beträgt 1 000 Euro. Im Fall des beträgt der Verwaltungskostenbeitrag 200 Euro.