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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 31.05.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Für die Rechts- und Handlungsfähigkeit gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zivilprozeßordnung ist sinngemäß anzuwenden.