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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 24.03.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist.