. In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Meßbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, werden diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist.
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 24.03.2021 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen