H. Behandlung von Kleinbeträgen.
. Abgabenbeträge unter 20 Euro sind nicht zu vollstrecken. Dies gilt nicht für Abgaben, die in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, und für die zu diesen zu erhebenden Nebenansprüche.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 28.12.2015.
Heutige Fassung öffnenH. Behandlung von Kleinbeträgen.
. Abgabenbeträge unter 20 Euro sind nicht zu vollstrecken. Dies gilt nicht für Abgaben, die in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, und für die zu diesen zu erhebenden Nebenansprüche.