Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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H. Behandlung von Kleinbeträgen.

. Abgabenbeträge unter 20 Euro sind nicht zu vollstrecken. Dies gilt nicht für Abgaben, die in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, und für die zu diesen zu erhebenden Nebenansprüche.