. (1) Die Mitglieder der Bundesregierung ( und 71) sind dem Nationalrat gemäß verantwortlich.
(2) Zu einem Beschluss, mit dem eine Anklage gemäß erhoben wird, bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Die Mitglieder der Bundesregierung ( und 71) sind dem Nationalrat gemäß verantwortlich.
(2) Zu einem Beschluss, mit dem eine Anklage gemäß erhoben wird, bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder.