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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Heutige Fassung öffnen

Siebentes Hauptstück

Garantien der Verfassung und Verwaltung

A. Verwaltungsgerichtsbarkeit

. Für jedes Land besteht ein Verwaltungsgericht des Landes. Für den Bund bestehen ein als Bundesverwaltungsgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht des Bundes und ein als Bundesfinanzgericht zu bezeichnendes Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen.