Begleitung von schwersterkrankten Kindern
. ist auch bei der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern) des Arbeitnehmers anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenBegleitung von schwersterkrankten Kindern
. ist auch bei der Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten Kindern (Wahl- oder Pflegekindern) des Arbeitnehmers anzuwenden.