4. Abschnitt: Zustellungen
. Zustellungen sind nach dem Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen.
Beachte: [CELEX-Nr.: 32021L1187]
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnen4. Abschnitt: Zustellungen
. Zustellungen sind nach dem Zustellgesetz – ZustG, BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen.
Beachte: [CELEX-Nr.: 32021L1187]