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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Parteien

. Partei ist auch:

1. im Berufungsverfahren: die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat;

2. im Verfahren über eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt: die belangte Behörde;

3. im Verfahren auf Grund eines Devolutionsantrages: die Unterbehörde.