Parteien
. Partei ist auch:
1. im Berufungsverfahren: die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat;
2. im Verfahren über eine Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt: die belangte Behörde;
3. im Verfahren auf Grund eines Devolutionsantrages: die Unterbehörde.
