← Alle Rechtstexte

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 11/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 56a des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995 - Bgld. PfSchlG 1995, LGBl. Nr. 36/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018, wird verordnet:

Das nach der Referatseinteilung für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin/des Präsidenten der Bildungsdirektion betraut.

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.