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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Abänderungsantrag

Zulässigkeit des Abänderungsantrags

. Können die Wirkungen eines Beschlusses nicht durch die Einleitung eines anderen gerichtlichen Verfahrens beseitigt werden, so kann dessen Abänderung nach den folgenden Bestimmungen begehrt werden.