Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Juni 2003, zugestellt am 29. August 2003, ausgesprochen, dass § 16 Abs 8 des Salzburger Gemeindebeamtengesetzes 1968, LGBl Nr 27, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl Nr 43/1994 verfassungswidrig war und nicht mehr anzuwenden ist.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl Nr 97/2003
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art 140 Abs 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
