. Für die Marktgemeinde Wiesen wird infolge teilweiser Aufhebung der am 7. Oktober 2007 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Marktgemeinde Wiesen ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 19/2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 77 Abs. 1 in Verbindung mit und 2 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:
. (1) Als Wahltag wird der 6. April 2008 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 27. April 2008 bestimmt.
. Als Stichtag für die Wiederholungswahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Wiesen bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 24. Juli 2007 aufrecht.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
