Für die Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird als Wahltag
Sonntag, der 9. März 2025
festgesetzt und als Tag, der als Stichtag gilt,
Montag, der 11. November 2024
bestimmt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 56/2024
Die NÖ Landesregierung hat am 22. Oktober 2024 aufgrund des § 2 Abs. 1 der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 67/2022, verordnet:
Für die Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird als Wahltag
Sonntag, der 9. März 2025
festgesetzt und als Tag, der als Stichtag gilt,
Montag, der 11. November 2024
bestimmt.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.