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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 56/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 22. Oktober 2024 aufgrund des § 2 Abs. 1 der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 67/2022, verordnet:

Für die Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird als Wahltag

Sonntag, der 9. März 2025

festgesetzt und als Tag, der als Stichtag gilt,

Montag, der 11. November 2024

bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.