Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag
Sonntag, der 31. Mai 2026
und als Stichtag
Montag, der 12. Jänner 2026
bestimmt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 84/2025
Die NÖ Landesregierung hat am 25. November 2025 aufgrund des § 19 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000 in der Fassung LGBl. Nr. 33/2022, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der Fassung LGBl. Nr. 78/2025, verordnet:
Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag
Sonntag, der 31. Mai 2026
und als Stichtag
Montag, der 12. Jänner 2026
bestimmt.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.