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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 84/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 25. November 2025 aufgrund des § 19 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000 in der Fassung LGBl. Nr. 33/2022, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der Fassung LGBl. Nr. 78/2025, verordnet:

Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag

Sonntag, der 31. Mai 2026

und als Stichtag

Montag, der 12. Jänner 2026

bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.