Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag
Sonntag, der 17. Mai 2020
und als Stichtag
Montag, der 13. Jänner 2020
bestimmt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. Nr. 104/2019
Die NÖ Landesregierung hat am 10. Dezember 2019 aufgrund des § 19 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000 in der Fassung LGBl. Nr. 86/2019, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der Fassung LGBl. Nr. 85/2019, verordnet:
Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag
Sonntag, der 17. Mai 2020
und als Stichtag
Montag, der 13. Jänner 2020
bestimmt.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.