Alle Rechtstexte

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 104/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 10. Dezember 2019 aufgrund des § 19 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000 in der Fassung LGBl. Nr. 86/2019, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005 in der Fassung LGBl. Nr. 85/2019, verordnet:

Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag

Sonntag, der 17. Mai 2020

und als Stichtag

Montag, der 13. Jänner 2020

bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.