Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag
Sonntag, der 18. Mai 2014
und als Stichtag
Montag, der 13. Jänner 2014
bestimmt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl. 9005/1-0
Die NÖ Landesregierung hat am 10. Dezember 2013 aufgrund des § 19 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000–13, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005–8 verordnet:
Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag
Sonntag, der 18. Mai 2014
und als Stichtag
Montag, der 13. Jänner 2014
bestimmt.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.