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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 9005/1-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 10. Dezember 2013 aufgrund des § 19 des NÖ Landarbeiterkammergesetzes, LGBl. 9000–13, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl. 9005–8 verordnet:

Für die Wahl in die NÖ Landarbeiterkammer werden als Wahltag

Sonntag, der 18. Mai 2014

und als Stichtag

Montag, der 13. Jänner 2014

bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.