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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 8/2013

Änderung

LGBl Nr 60/2015 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs 1 der Salzburger Landtagswahlordnung 1998, LGBl Nr 116, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wahl des Salzburger Landtages wird für Sonntag, den 5. Mai 2013 (Wahltag) ausgeschrieben. Als Stichtag hat der 21. Februar 2013 zu gelten.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.