Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 44/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der Art. 13 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 42/1981, und des § 5 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1978, LGBl. Nr. 8/1979, wird verordnet:
Als Wahltag wird der 23. Juni 1991 festgesetzt.
Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. April 1991 bestimmt.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
