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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 44/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Art. 13 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 42/1981, und des § 5 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1978, LGBl. Nr. 8/1979, wird verordnet:

Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 23. Juni 1991 festgesetzt.

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 26. April 1991 bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.