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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 34/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Art. 13 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 42/1981 i.d.g.F., sowie des und 3 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, wird verordnet:

Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 2. Juni 1996 festgesetzt.

Als Stichtag wird der 26. Mai 1996 bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.