Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 14/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 12 Abs. 1 des Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 42/1981, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 75/2013, sowie des und 3 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Als Wahltag wird der 31. Mai 2015 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 10. März 2015 bestimmt.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
