Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Art. 13 Abs. 2 des Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 42/1981 i.d.g.F., sowie des und 3 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996 i.d.g.F., wird verordnet:
Als Wahltag wird der 9. Oktober 2005 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 2. August 2005 bestimmt.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
