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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 111/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, wird verordnet:

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.

Als Wahltag wird der 9. März 2003 festgesetzt.

Als Stichtag wird der 23. Dezember 2002 bestimmt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.