Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 111/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, wird verordnet:
Als Wahltag wird der 9. März 2003 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 23. Dezember 2002 bestimmt.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
