Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 59/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2014, wird verordnet:
Als Wahltag wird der 11. März 2018 festgesetzt.
Als Stichtag wird der 19. Dezember 2017 bestimmt.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
